Wir vertreten u.a. Umschüler, die eine dreijährige Ausbildung aufnehmen wollen, zum Beispiel zur Logopädie.
Häufig weigert sich das Arbeitsamt, die Kosten für die ersten beiden Jahre der Ausbildung zu tragen, weil die Finanzierung des dritten Jahres angeblich nicht gesichert ist. Eine Eigenfinanzierung reicht den Ämtern oft nicht. Diese Rechtsansicht ist rechtswidrig.
Nachdem unsere Kanzlei 2007 am Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen einen Beschluss zum Az. S 1 B 246/07 gegen die BAGIS erwirkt hat, wurde im Juni 2008 auch das Arbeitsamt Berlin-Süd in die Schranken gewiesen. Wir erwirkten eine einstweilige Anordnung am Sozialgericht Berlin zum Az. S 62 AL 2852/08 ER. Die Berliner Behörde muss die Kosten der Ausbildung für die ersten 2 Jahre vorläufig übernehmen. Weitere ähnliche Fälle in Berlin sind rechtshängig, u.a. gegen die DRV Bund (früher: BfA). Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ebenfalls im Sinne der Umschüler entschieden, allerdings noch nicht in von uns vertretenen Fällen.
Die Kosten für das dritte Jahr nebst Lebenshaltungskosten wurden jeweils auf einem Anderkonto hinterlegt, so dass die Eigenfinanzierung gesichert war.
Tipp: Vergessen Sie nicht, die Übernahme Kosten für die Kinderbetreuung sowie Fahrkosten zu beantragen. Mehr zum Thema in unserem Spezial: Ausbildung.



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