Das Erbrecht
Das Erbrecht soll den Fortbestand des privaten Eigentums sichern. Dies geschieht durch die in § 1922 BGB festgelegte Gesamtrechtsnachfolge.
Besondere Bedeutung hat die Ausgestaltung der Erbfolge, um unliebsame Erbfolgen von vornherein auszuschließen bzw. weitestgehend einzuschränken. Wichtigstes Instrument hierfür ist bekanntlich das Testament. Dessen Form und Formulierung kommt bei der Gestaltung der Rechtsnachfolge herausragende Bedeutung zu.
Doch auch ohne Testament ist das Erbrecht und die Erbfolge durch das BGB vielfältig ausgestaltet. Beispielhaft beachten Sie bitte auch unsere weiterführenden Links.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für eine Beratung und Geschäftstätigkeit im Bereich des Erbrechtes zur Seite. Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich und willkommen.


