Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Beide stehen sich grundsätzlich mit unterschiedlichen Interessen gegenüber. Darin liegt ihr Konfliktpotential. Des Einen Lohn sind des Anderen Kosten. Die Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen steht darum im Vordergrund sämtlicher Normen des Arbeitsrechtes.
Eine rechtliche Beratung ist gerade auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes von besonderer Bedeutung, um die Kenntnis der eigenen Rechte aber auch Verpflichtungen sicherzustellen.
Insbesondere geht das Arbeitsrecht über eine rein gesetzliche Regulierung hinaus. So wirken auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen unmittelbar auf die Arbeitsverträge ein.
In diesem Spannungsfeld versucht das Arbeitsrecht einen Ausgleich der Interessen zu schaffen. Damit Ihre Interessen in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ausreichend Berücksichtigung finden, bieten wir eine umfassende anwaltliche Beratung.
Bitte beachten Sie auch unsere weiterführenden Links.


